Verbrauchsteuerrecht

Das weitgehend europaweit harmonisierte Verbrauchsteuerrecht dient der einheitlichen Besteuerung von Strom- und Energieerzeugnissen sowie Genussmitteln und weist Schnittstellen zum europäischen Beihilfenrecht auf.

So soll der Konsum von Alkohol- und Tabakerzeugnissen verteuert werden und dadurch insbesondere dem Schutz der Jugend dienen. Insbesondere das Energie- und Stromsteuerrecht zielen neben dem Einnahmenzweck darauf ab, umweltpolitische Ziele durchzusetzen. Bestehende Entlastungsmöglichkeiten werden oftmals nicht vollständig ausgeschöpft. Gut, wenn Sie das Team der INDICET Partners als Berater zur Seite haben.

Unsere Leistungen

  • Beratung und Stellungnahmen zu verbrauchsteuerlichen Fragestellungen (bspw. Steuervergünstigungen)
  • Führung gerichtlicher und außergerichtlicher Rechtsbehelfsverfahren
  • Kommunikation mit der Zollverwaltung