Wir sind Ihr Partner für Fragen und Problemstellungen im Zollrecht, Verbrauchsteuerrecht und Umsatzsteuerrecht

Indicet - Dr. Carsten Höink und Carsten Timm

Umsatzsteuerrecht

Die Umsatzsteuer ist die aufkommensstärkste Steuer Deutschlands und damit naturgemäß in einem besonderen Fokus der Finanzverwaltung.

Das Umsatzsteuerrecht ist komplex und stetig im Wandel. Es gilt Anforderungen und Änderungen des nationalen Gesetzgebers und der Verwaltung genauso im Blick zu behalten wie das Unionsrecht (u.a. Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie) und die Rechtsprechung des EuGH, BFH sowie der Finanzgerichte. Dies führt zu erheblichen Herausforderungen im Alltagsgeschäft. Die wirtschaftliche Auswirkung und die unternehmerischen (wie ggf. auch personellen) Risiken sind mitunter erheblich.

Die Umsatzsteuer als Massensteuer erfordert einen klaren Blick auf die nationalen und internationalen Anforderungen. Gut, wenn Sie das Team der INDICET Partners als Berater zur Seite haben.

  • Gutachten, gutachtliche Stellungnahmen
  • Beratung im Tagesgeschäft INDICET Partners Beratungs-Partnering (Help Desk)
  • Begleitung von Prozessumstellungen oder neuen Geschäftsmodellen
  • Beratung bei Umsatzsteuer-Sonderprüfungen und Außenprüfungen
  • Führen außergerichtlicher Rechtsbehelfsverfahren
  • Prozessvertretung im Klageverfahren beim Finanzgericht, BFH oder EuGH
  • Beratung im Zusammenhang mit Offenlegungen, Berichtigungen oder Selbstanzeigen
  • Erstellung von TAX CMS insbesondere Innerbetrieblichen Kontrollsystemen Umsatzsteuer
  • Registrierungen im In- und Ausland sowie Übernahme der Deklarationen im In- und Ausland
  • VAT Check (Simulierte Umsatzsteuer-Prüfung)
Indicet - Dr. Carsten Höink und Carsten Timm

Zollrecht

Das Zollrecht stellt das Kernelement im grenzüberschreitenden Warenverkehr dar. Es umfasst die Durchsetzung der fiskalischen Interessen der Europäischen Union sowie den Schutz der Mitgliedstaaten, ihrer Bürger, der Wirtschaft und der Umwelt durch sogenannte Verbote und Beschränkungen (bspw. in den Bereichen Gesundheitsschutz, Umweltschutz, Artenschutz, Gewerblicher Rechtsschutz etc.), incl. Warenursprung und Präferenzen. Daneben sind auch handelspolitische Schutzinstrumente (bspw. Antidumpingzölle) zu beachten. Gut, wenn Sie das Team der INDICET Partners als Berater zur Seite haben.

  • Beratung und Stellungnahmen zu zollrechtlichen Fragestellungen (bspw. Zollverfahren, Zollwert, Zolltarif)
  • Begleitung von Außenprüfungen
  • Kommunikation mit der Zollverwaltung
Indicet - Dr. Carsten Höink und Carsten Timm

Verbrauchsteuerrecht

Das weitgehend europaweit harmonisierte Verbrauchsteuerrecht dient der einheitlichen Besteuerung von Strom- und Energieerzeugnissen sowie Genussmitteln und weist Schnittstellen zum europäischen Beihilfenrecht auf. So soll der Konsum von Alkohol- und Tabakerzeugnissen verteuert werden und dadurch insbesondere dem Schutz der Jugend dienen. Insbesondere das Energie- und Stromsteuerrecht zielen neben dem Einnahmenzweck darauf ab, umweltpolitische Ziele durchzusetzen. Bestehende Entlastungsmöglichkeiten werden oftmals nicht vollständig ausgeschöpft. Gut, wenn Sie das Team der INDICET Partners als Berater zur Seite haben.

  • Beratung und Stellungnahmen zu verbrauchsteuerlichen Fragestellungen (bspw. Steuervergünstigungen)
  • Führung gerichtlicher und außergerichtlicher Rechtsbehelfsverfahren
  • Kommunikation mit der Zollverwaltung

Incoterms®

Incoterms® werden häufig vor allem bei grenzüberschreitenden Kaufverträgen verwendet. Die von der ICC (International Chamber of Commerce) herausgegebenen Incoterms® sind bekanntlich weltweit anerkannt. Als einheitliche Vertrags- und Lieferbedingungen, die den Parteien eines Kaufvertrages eine einfache und standardisierte Abwicklung ermöglichen, werden sie vom Einkauf oder Vertrieb international agierender Unternehmer gern einbezogen. Kostenverteilung, Risikoverteilung, Gefahrtragung und die Sorgfaltspflichten u.v.m. sollen durch die Verwendung von Incoterms® mit Klarheit und Rechtssicherheit für beide Parteien vereinbart werden. Daher sind die Klauseln, wie EXW, FCA, FAS, FOB, CFR, CIF, CPT, CIP, DAP, DPU und DDP weltweit bekannt. Incoterms® allein bestimmen nicht das zoll- und umsatzsteuerrechtliche Ergebnis. Sie nehmen in ihrer Vereinbarung und Anwendung dennoch erheblichen Einfluss auf die Sachverhaltsabwicklung, wie Transportverantwortlichkeit oder zollrechtliche Ausfuhrverantwortlichkeit. Daher sollten Incoterms® sorgfältig und mit Kenntnis über die zoll- und umsatzsteuerrechtlichen Auswirkungen ausgewählt werden. Unbedachte Verwendung von Incoterms® kann im Zoll- und Umsatzsteuerrecht negative Folgen haben, wie z.B. eine ungewünschte Verpflichtung zur Überführung in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr (Einfuhr) oder fehlerhaft zugeordnete Transportbeauftragung im grenzüberschreitenden Warenverkehr mit Auswirkungen auf Lieferorte und Steuerbefreiungen oder Probleme beim Vorsteuerabzug der Einfuhrumsatzsteuer (EUSt). INDICET Partners unterstützt bei der zutreffenden Auswahl, Anwendung und berät zu den Konsequenzen der Verwendung im Zoll- und Umsatzsteuerrecht. Gut, wenn Sie das Team der INDICET Partners als Berater zur Seite haben.

  • Beratung zu Incoterms®
  • Inhouse-Schulungen
  • Stellungnahmen, Gutachten und Workshops zu den Auswirkungen der Incoterms® Wahl im Umsatzsteuer- und Zollrecht
Indicet - Dr. Carsten Höink

Wir helfen Licht ins Dunkel zu bringen…
Beratungsbereich: Straf- und Bußgeldverfahren sowie TAX CMS & IKS

Steuerstrafrechtliche Verfahren oder Bußgeldverfahren belasten nicht nur Unternehmen, sondern vor allem auch die natürlichen Personen. Neben einer guten strafrechtlichen Verteidigung bedarf es immer der sorgfältigen Aufarbeitung und Ermittlung des zugrunde liegenden Sachverhaltes sowie dessen genauen rechtlichen Einordnung. Wir unterstützen Sie mit unserer materiell-rechtlichen Expertise im Zoll-, Verbrauchsteuer- und Umsatzsteuerrecht sowie im Bußgeldverfahren, um Licht ins Dunkel der Vorwürfe zu bringen und übernehmen gemeinsam mit Ihren Verteidiger:innen die Abwehrberatung.

Auch im Vorfeld von derartigen Vorwürfen ist das Team von INDICET Partners für Sie aktiv. Die Umsatzsteuer ist – wie der EuGH bereits mehrfach feststellte – systembedingt missbrauchsanfällig. Die sog. Missbrauchsrechtsprechung und dessen nationale Umsetzung in § 25f UStG führten zu restriktiven Anforderungen an Unternehmen und Geschäftsabwicklung. Wir unterstützen beim Aufbau oder Verbesserung Ihres TAX COMPLIANCE MANAGEMENT Systems und insbesondere des INNERBETRIEBLICHEN KONTROLLSYSTEMS für Umsatzsteuer und Zoll.

Wo gearbeitet wird, da [….]. Sollte dennoch mal etwas „schief“ gelaufen sein, so hilft das Team von INDICET Partners bei steuerlichen Korrekturen, Offenlegungen oder auch bei der Abgabe von strafbefreienden Selbstanzeigen. Die langjährige Erfahrung der Berater sowie die Kooperation mit erfahrenen und bekannten Kanzleien für Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht helfen auch diese Herausforderung zu meistern. Gut, wenn Sie das Team der INDICET Partners als Berater zur Seite haben.

  • Materiell-rechtliche Aufarbeitung und Beratung bei Vorwürfen
  • Aufbau oder Update für Ihre TAX CMS, insbesondere dem IKS Umsatzsteuer und Zoll
  • Materiell-rechtliche Abwehrberatung im Umsatzsteuer-, Zoll- und Verbrauchsteuerrecht
  • Steuerliche Korrekturen gegenüber Finanzämtern und Zollbehörden
  • Beratung und Abwicklung zur Offenlegung und strafbefreienden Selbstanzeige
  • Berater für Berater für Strafrechtler:innen

Steuerliches Verfahrensrecht /
Litigation

Das materielle Steuerrecht ist nur die eine Seite dessen, worauf der Fokus gerichtet sein muss. Die formellen Voraussetzungen zur Durchsetzung des materiellen Steueranspruchs sind mindestens genauso wichtig. Es nützt nichts, in der Sache Recht zu haben, wenn man nicht sicher ist, wie dieses Recht durchsetzbar ist.

Wir unterstützen Sie bei Fragen des Verfahrensrechts sowie beim Führen von außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsbehelfen und übernehmen insbesondere die Prozessvertretung vor Finanzgerichten, dem BFH und EuGH.

In der Ausbildung und im Studium fristet das Verfahrensrecht teilweise nach wie vor ein Schattendasein. Kommt es – etwa nach einer Außenprüfung – zum Streit mit dem Finanzamt, sind deshalb oftmals die verfahrensrechtlichen Fallstricke nicht oder nur ungenügend bekannt. Das betrifft das Rechtsbehelfsverfahren gegenüber dem Finanzamt, aber auch ein sich oftmals anschließendes finanzgerichtliches Verfahren.

Bei diesen Herausforderungen stehen wir an Ihrer Seite – nicht nur im Bereich unserer Kernkompetenzen Umsatzsteuer, Zollrecht und Verbrauchsteuer, sondern auch bei allen anderen Verfahren gegenüber den Finanzbehörden. Gut, wenn Sie das Team der INDICET Partners als Berater zur Seite haben.

  • Beratung und Stellungnahmen bei allen verfahrensrechtlichen Fragestellungen in sämtlichen Steuerarten (außergerichtliches Rechtsbehelfsverfahren, Klageverfahren vor den Finanzgerichten, dem BFH oder dem EuGH)
  • Prozessvertretung in Klageverfahren bei den Finanzgerichten, beim BFH oder EuGH
  • Führen von außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren
  • Beratung zur weiteren Vorgehensweise nach Außenprüfungen