Incoterms®

Incoterms® werden häufig vor allem bei grenzüberschreitenden Kaufverträgen verwendet. Die von der ICC (International Chamber of Commerce) herausgegebenen Incoterms® sind bekanntlich weltweit anerkannt. Als einheitliche Vertrags- und Lieferbedingungen, die den Parteien eines Kaufvertrages eine einfache und standardisierte Abwicklung ermöglichen, werden sie vom Einkauf oder Vertrieb international agierender Unternehmer gern einbezogen.

Kostenverteilung, Risikoverteilung, Gefahrtragung und die Sorgfaltspflichten u.v.m. sollen durch die Verwendung von Incoterms® mit Klarheit und Rechtssicherheit für beide Parteien vereinbart werden. Daher sind die Klauseln, wie EXW, FCA, FAS, FOB, CFR, CIF, CPT, CIP, DAP, DPU und DDP weltweit bekannt. Incoterms® allein bestimmen nicht das zoll- und umsatzsteuerrechtliche Ergebnis. Sie nehmen in ihrer Vereinbarung und Anwendung dennoch erheblichen Einfluss auf die Sachverhaltsabwicklung, wie Transportverantwortlichkeit oder zollrechtliche Ausfuhrverantwortlichkeit. Daher sollten Incoterms® sorgfältig und mit Kenntnis über die zoll- und umsatzsteuerrechtlichen Auswirkungen ausgewählt werden. Unbedachte Verwendung von Incoterms® kann im Zoll- und Umsatzsteuerrecht negative Folgen haben, wie z.B. eine ungewünschte Verpflichtung zur Überführung in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr (Einfuhr) oder fehlerhaft zugeordnete Transportbeauftragung im grenzüberschreitenden Warenverkehr mit Auswirkungen auf Lieferorte und Steuerbefreiungen oder Probleme beim Vorsteuerabzug der Einfuhrumsatzsteuer (EUSt). INDICET Partners unterstützt bei der zutreffenden Auswahl, Anwendung und berät zu den Konsequenzen der Verwendung im Zoll- und Umsatzsteuerrecht. Gut, wenn Sie das Team der INDICET Partners als Berater zur Seite haben.

Unsere Leistungen

  • Beratung zu Incoterms®
  • Inhouse-Schulungen
  • Stellungnahmen, Gutachten und Workshops zu den Auswirkungen der Incoterms® Wahl im Umsatzsteuer- und Zollrecht

Blog-Beiträge zum Incoterms®