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16.04.2025

Koalitionsvertrag von Union und SPD - indirekte Steuern

Der Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD steht. Was beinhaltet dieser in Bezug auf die indirekten Steuern? Wir haben uns den Vertrag einmal angesehen und fassen wichtige Vorhaben / Aussagen zusammen.

Illustration eines Handschlags zwischen zwei Personen in Anzügen. Eine mit blauem Ärmel (symbolisch für die Union), die andere mit rotem Ärmel (symbolisch für die SPD). Über einem Dokument, das auf einen Koalitionsvertrag hinweist.

Es ist beabsichtigt, die Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie zum 01.01.2026 dauerhaft auf sieben Prozent zu reduzieren. Die Einfuhrumsatzsteuer soll auf ein Verrechnungsmodell umgestellt werden, um die Bürokratie aufseiten der Unternehmen zu entlasten. Mit einer besseren IT und mit Maßnahmen zur Eindämmung des Umsatzsteuerbetrugs sollen Mehreinnahmen erzielt werden.

Vorgesehen sind auch Maßnahmen zur Minderung der Energiekosten. Hierfür soll u.a. die Stromsteuer für alle so schnell wie möglich auf das europäische Mindestmaß gesenkt werden.

Auch die Landwirtschaft soll entlastet werden. So soll die Agrardiesel-Rückvergütung vollständig wieder eingeführt werden. Der Einsatz alternativer Kraftstoffe in der Landwirtschaft soll von der Energiesteuer befreit werden.

Die Tabaksteuer soll über das Jahr 2026 hinaus angehoben werden.

Vereinbart ist auch, die Vorschläge der EU-Kommission zur Vereinfachung des CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) aktiv zu unterstützen. CBAM soll unbürokratischer und effizienter ausgestaltet werden und man möchte sich für einen Ausgleich für Exporte bei den von CBAM erfassten Produkten einsetzen.

Aussagen finden sich im Koalitionsvertrag auch zur Außenwirtschaft. So wird bspw. der Abschluss von weiteren Handels- und Investitionsabkommen gewünscht. Mit den USA wird mittelfristig ein Freihandelsabkommen angestrebt und man möchte sich für die Reduzierung von Einfuhrzöllen auf beiden Seiten des Atlantiks einsetzen. Auf nationaler Ebene soll zeitnah ein novelliertes Außenwirtschaftsgesetz vorgelegt werden.

Es bleibt abzuwarten, ob und wann es die beabsichtigten Maßnahmen in eine Umsetzung schaffen. Im Koalitionsvertrag selber findet sich die Aussage, dass sämtliche Maßnahmen dem Finanzierungsvorbehalt unterliegen.

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