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Referentenentwurf zur Zollverordnung und weiteren zollrechtlichen Vorschriften veröffentlicht

Am 12.08.2026 hat das Bundesministerium der Finanzen auf seiner Internetseite den „Referentenentwurf einer Verordnung zur Änderung der Zollverordnung und weiterer Vorschriften“ veröffentlicht. Die Anpassung der Zollverordnung, der Einfuhrumsatzsteuerbefreiungsverordnung und der weiteren Vorschriften ist dabei längst überfällig. Zum Großteil sieht der Referentenentwurf nämlich redaktionelle Anpassungen vor, insbesondere werden die Verweise auf unionsrechtliche Ermächtigungsgrundlagen an die Vorschriften des Unionszollkodex angepasst. Wenngleich dieser bereits zum 01.05.2016 in Kraft getreten ist, enthalten die betroffenen Vorschriften in ihrer geltenden Fassung bis heute noch Verweise auf den alten und seit 10 Jahren nicht mehr anwendbaren Zollkodex. Dies ist insbesondere unter dem Gesichtspunkt des Bestimmtheitsgebots hinsichtlich der in den Vorschriften enthaltenen Bußgeldvorschriften kritisch. Der nun angedachte Referentenentwurf soll hier Abhilfe schaffen. Neben den rein redaktionellen Anpassungen werden einzelne Vorschriften insgesamt an die neue Rechtslage angepasst oder entfallen aufgrund der Überlagerung durch geltendes Unionsrecht gänzlich.
Darüber hinaus sieht der Referentenentwurf eine Anpassung der Gebühren für Dienstleistungen der Zollverwaltung vor. So sollen beispielsweise aufgrund der allgemeinen Preisentwicklung die Stundengebühren für die Begleitung und Bewachung i.S.v. § 2 Abs. 1 Nr. 6,7 Zollkostenverordnung von EUR 55 auf EUR 73 bzw. für andere Amtshandlungen i.S.v. § 2 Abs. 1 Zollkostenverordnung von EUR 68 auf EUR 86 angehoben werden.
Der vollständige Referentenentwurf ist auf der Internetseite des BMF abrufbar: Bundesfinanzministerium – Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Zollverordnung und weiterer Vorschriften
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Obwohl alle Beiträge nach bestem Wissen verfasst wurden, kann eine Haftung für den Inhalt nicht übernommen werden. Stand 14.08.2026.









