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16.07.2026

CO2-Grenzausgleich (CBAM) - EU startet Konsultationsverfahren zum Verkauf und Rückkauf von CBAM-Zertifikaten

CO2-Grenzausgleich (CBAM) - Ein Nahaufnahme-Foto der Hände einer Person in einem blauen gestreiften Hemd, die auf einem Laptop tippen. Im Vordergrund schwebt eine transparente Blase mit dem weißen Akronym CBAM und einem Kreis aus gelben Sternen. Die Person sitzt an einem Holztisch.

Am 09.07.2026 hat die EU-Kommission das Konsultationsverfahren zum Entwurf der Delegierten Verordnung über die Festlegung des Zeitplans, der Gebühren sowie weiterer Aspekte im Zusammenhang mit dem Verkauf und Rückkauf von CBAM-Zertifikaten gestartet. Der derzeitige Entwurf der Verordnung sieht vor, dass sowohl der Verkauf von CBAM-Zertifikaten als auch der Rückkauf über das CBAM-Register erfolgen. Beteiligte müssen zunächst einen Antrag auf Kauf bzw. Rückkauf von CBAM-Zertifikaten stellen. Pro Antrag können maximal 99.999 CBAM-Zertifikate erworben werden. Der Rückkauf kann zu drei Stichtagen im Jahr erfolgen: 1. April, 1. Juli oder 1. November eines Jahres. Zusätzlich zu den Zertifikatskosten fallen für den Erwerb der Zertifikate Gebühren von 0,50 Euro je CBAM-Zertifikat an. Auch wenn der Verkauf von CBAM-Zertifikaten erst zum 1. Februar 2027 startet, sollten sich betroffene Unternehmen bereits jetzt mit den Regelungen vertraut machen. Bei Fragen stehen wir Ihnen als verlässlicher Partner jederzeit zur Seite.

Den Entwurf der Verordnung sowie die Möglichkeit zur Teilnahme am Konsultationsverfahren finden Sie hier: Carbon border adjustment mechanism (CBAM) certificates – sale and repurchase.
Die Teilnahme endet am 06.08.2026.

Obwohl alle Beiträge nach bestem Wissen verfasst wurden, kann eine Haftung für den Inhalt nicht übernommen werden. Stand 10.07.2026.

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